Gesetze / Weinverordnung

WeinV 1995

§ 47 (weggefallen)

Stand: 02.09.2026

Bund4 Fassungen

Für § 47 WeinV 1995 liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 46b →§ 48